Teilnahmebedingungen für Speaker:INNEN bei viadee ONLINE-Veranstaltungen (1.2)
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen („AGB“) gelten für die Beauftragung von Speaker:innen mit der Vorbereitung und Präsentation eines Beitrags im Rahmen einer durch die viadee Unternehmensberatung AG, Anton-Bruchausen-Straße 8, 48147 Münster (im Folgenden „viadee“) organisierten Online-Veranstaltung.
2. Pflichten der Speaker:in
Soweit nicht anderweitig mit dem:der Speaker:in vereinbart, wird sich diese im Rahmen der jeweiligen Thematik um eine neutrale, hersteller- und produktunabhängige, fachliche Präsentation bemühen. Insbesondere sollten die vorgetragenen oder vermittelten Inhalte nicht vorrangig dem Zweck der Unterstützung wirtschaftlicher Eigeninteressen oder der Vermarktung der Speaker:innen bzw. der Unternehmen der Speaker:innen dienen.
Die Ausgestaltung des Beitrags hinsichtlich der Art der Durchführung in Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt verantwortet der:die Speaker:in unbeschadet vorstehender Regelungen weisungsfrei.
3. Call for Participation, Beitragsunterlagen & Nutzungsrechte
Für die im Rahmen eines Calls for Participation eingereichten Unterlagen gilt die nachfolgend in Ziffer 3.4 geregelte Einräumung von Nutzungsrechten.
Der:die Speaker:in erstellt den Beitrag und die zugehörigen Unterlagen (Präsentation, Lebenslauf und Foto, sonstige schriftliche Ausarbeitungen des Themas) (im Folgenden „Beitragsunterlagen“) zu dem mit viadee vereinbarten Thema und stellt diese spätestens eine (1) Woche vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Die Beitragsunterlagen werden ggf. für die Erstellung der Informationsmaterialien genutzt, welche den Teilnehmer:innen der Veranstaltung über das Internet zur Verfügung gestellt werden.
Die Beitragsunterlagen sind in Text- oder PDF-Form zu überlassen. Dies kann in einer gekürzten/überarbeiteten Version erfolgen, wenn es Inhalte der Beiträge gibt, die nicht darin erscheinen sollen.
Für die Durchführung, Dokumentation und Bewerbung der jeweiligen Veranstaltung räumt der:die Speaker:in viadee an den von ihm:ihr zur Verfügung gestellten Beitragsunterlagen ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbefristetes, unwiderrufliches und kostenloses Nutzungsrecht ein. Soweit dies zur Durchführung, Dokumentation und/oder zur Bewerbung der jeweiligen Veranstaltung erforderlich ist, räumt der:die Speaker:in viadee zudem das Recht ein, die Beitragsunterlagen zu vervielfältigen, sie in On- und Offline-Medien zu verbreiten, zu den o.g. Zwecken aufzubereiten (bspw. durch das Erzeugen von Thumbnails, Zusammenfassungen, etc.) und sie den Teilnehmer:innen oder Mitarbeiter:innen der viadee (Folien und andere Beitragsunterlagen) bzw. der Öffentlichkeit (Call for Participation-Material, insb. Titel, Abstract, Foto, Kurz-Biographie) zum Abruf zur Verfügung zu stellen.
Der:die Speaker:in versichert entweder Urheber:in aller Teile seiner:ihrer Beitragsunterlagen zu sein oder sich die erforderlichen Nutzungsrechte, eingeräumt haben zu lassen. Der:die Speaker:in stellt viadee auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von Ausschließungs- oder Nutzungsrechten frei, insbesondere gewerblichen Schutzrechten, die sich aus der vertragsgemäßen Verwendung der Beitragsunterlagen durch viadee ergeben.
Der:die Speaker:in steht ferner dafür ein, dass die Beitragsunterlagen zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung keinen gemäß dem deutschen Recht gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Inhalt aufweisen.
4. Einwilligung zur Erstellung und Nutzung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen
viadee wird Film- und Tonaufnahmen von Vorträgen den Veranstaltungs-Teilnehmer:innen und den Mitarbeiter:innen der viadee zugreifbar sowie der Öffentlichkeit auf Video-Plattformen wie bspw. Youtube zugänglich machen.
Der:die Speaker:in kann einer etwaigen Verwendung seiner:ihrer Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Werbezwecken oder der Veröffentlichung jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber viadee widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird viadee die betroffenen Foto-, Film- und Tonaufnahmen nicht mehr zu Werbezwecken verwenden und die digital gespeicherten Foto-, Film- und Tonaufnahmen löschen bzw. sie auf Wunsch nur Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen zugänglich machen.
Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit den Foto-, Film- und Tonaufnahmen finden sich auf der Webseite der jeweiligen Veranstaltung.
5. Verhinderung / Vertretung
Sollte der:die Speaker:in verhindert sein, den vereinbarten Beitrag zu leisten, ist viadee unverzüglich und vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung zu benachrichtigen.
In diesem Fall ist es nach Rücksprache mit viadee möglich, eine Vertretung zu entsenden, die den Beitrag ohne inhaltliche Änderungen und in gleicher Qualität hält. Der:die Speaker:in wird sich aktiv um eine Vertretung bemühen.
6. Pflichten von viadee
viadee verpflichtet sich, der:die Speaker:in in angemessener Weise bei allen Formen der Bewerbung der Veranstaltung und der Verbreitung der Beitragsunterlagen als Urheber:in der Beiträge auszuweisen.
Alle Veröffentlichungen von Beitragsunterlagen haben in angemessener, wertschätzender Weise zu erfolgen.
7. Vergütung/Kostenerstattung
Grundsätzlich besteht kein Anspruch von Speaker:in auf Zahlung von Honoraren oder Kostenerstattungen. viadee kann für jede Veranstaltung im Einzelfall Honorare sowie die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Aufwendungen mit den Referent:innen vereinbaren.
8. Absage/Ausfall der Veranstaltung
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Störung der Infrastruktur oder aus Gründen höherer Gewalt ist viadee berechtigt, eine Veranstaltung oder einzelne Tracks sowie Sessions abzusagen oder zu verlegen. In diesem Fall informiert viadee die Speaker:innen unverzüglich (mindestens eine Woche vor der Veranstaltung).
Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3.4 gilt auch bei Absage, Verlegung oder dem Ausfall der Veranstaltung.
9. Haftung
Beide Parteien haften gleich aus welchem Rechtsgrund für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einem Verstoß im Zusammenhang mit einer übernommenen Garantie der Höhe nach unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beider Parteien auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen der anderen Partei schützen, die der anderen Partei also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die beiderseitige Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
10. Laufzeit, Kündigung aus wichtigem Grund
Der Vertrag mit dem:der Speaker:in endet mit Ablauf der Veranstaltung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Der Vertrag kann von jeder Partei vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt werden.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen viadee und dem:der Speaker:in findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist Münster, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend angeordnet ist. viadee ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des:der Speaker:in zu erheben.